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VGH Bayern, 30.03.2006 - 24 CE 05.2266 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Informationsverbund Asyl und Migration
VwGO § 67 Abs. 1; VwGO § 147 Abs. 1; VwGO § 58 Abs. 1; VwGO § 123 Abs. 1; AufenthG § 60 a Abs. 2; GG Art. 2 Abs. 2; GG Art. 6 Abs. 1
Beschwerde, vorläufiger Rechtsschutz (Eilverfahren), einstweilige Anordnung, Anwaltszwang, Rechtsmittelbelehrung, Krankheit, psychische Erkrankung, Abschiebungshindernis, inlandsbezogene Vollstreckungshindernisse, Suizidgefahr, Abschiebungshaft, Sicherungshaft, Duldung, ... - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- VGH Bayern, 09.03.2005 - 14 C 05.35
Auszug aus VGH Bayern, 30.03.2006 - 24 CE 05.2266
Eine Rechtsmittelbelehrung ist deshalb nicht unrichtig, wenn sie keinen Hinweis auf den gemäß § 67 Abs. 1 VwGO geltenden Vertretungszwang enthält (…BayVGH vom 14.10.2002 a.a.O.; Beschluss vom 9.3.2005 Az. 14 C 05.35).Ein solcher Hinweis fehlt hier (BayVGH vom 9.3.2005 Az. 14 C 05.35).
- BVerfG, 16.04.2002 - 2 BvR 553/02
Reiseunfähigkeit wegen Suizidgefahr eines Ausländers als inlandsbezogenes …
Auszug aus VGH Bayern, 30.03.2006 - 24 CE 05.2266
Er weist zwar zu Recht darauf hin, dass der Verwaltungsgerichtshof (z.B. Beschluss vom 27.5.2004 Az. 10 CE 04.1184) mit dem Bundesverfassungsgericht (vgl. BVerfG vom 26.2.1998 InfAuslR 1998, 241; vom 16.4.2002 NVwZ 2002, 91 = InfAuslR 2002, 415) in Fällen der Suizidalität des abzuschiebenden Ausländers der Behörde die Wahlmöglichkeit offen lässt, ob sie derartigen Gefahren entweder durch ein (vorübergehendes) Absehen von der Abschiebung ("Duldung") oder durch eine entsprechende tatsächliche Gestaltung der Abschiebung angemessen begegnet. - BVerfG, 26.02.1998 - 2 BvR 185/98
Zur Würdigung von Gesundheitsgefahren als tatsächliche Abschiebungshindernisse
Auszug aus VGH Bayern, 30.03.2006 - 24 CE 05.2266
Er weist zwar zu Recht darauf hin, dass der Verwaltungsgerichtshof (z.B. Beschluss vom 27.5.2004 Az. 10 CE 04.1184) mit dem Bundesverfassungsgericht (vgl. BVerfG vom 26.2.1998 InfAuslR 1998, 241; vom 16.4.2002 NVwZ 2002, 91 = InfAuslR 2002, 415) in Fällen der Suizidalität des abzuschiebenden Ausländers der Behörde die Wahlmöglichkeit offen lässt, ob sie derartigen Gefahren entweder durch ein (vorübergehendes) Absehen von der Abschiebung ("Duldung") oder durch eine entsprechende tatsächliche Gestaltung der Abschiebung angemessen begegnet. - VGH Bayern, 27.05.2004 - 10 CE 04.1184
Auszug aus VGH Bayern, 30.03.2006 - 24 CE 05.2266
Er weist zwar zu Recht darauf hin, dass der Verwaltungsgerichtshof (z.B. Beschluss vom 27.5.2004 Az. 10 CE 04.1184) mit dem Bundesverfassungsgericht (vgl. BVerfG vom 26.2.1998 InfAuslR 1998, 241; vom 16.4.2002 NVwZ 2002, 91 = InfAuslR 2002, 415) in Fällen der Suizidalität des abzuschiebenden Ausländers der Behörde die Wahlmöglichkeit offen lässt, ob sie derartigen Gefahren entweder durch ein (vorübergehendes) Absehen von der Abschiebung ("Duldung") oder durch eine entsprechende tatsächliche Gestaltung der Abschiebung angemessen begegnet.
- VGH Bayern, 12.04.2010 - 7 CE 10.405 Enthielte die Rechtsmittelbelehrung nur diese beiden (jeweils für sich genommen zutreffenden) Aussagen, so wäre sie allerdings unvollständig und daher irreführend, weil damit der unrichtige Eindruck erweckt werden könnte, dass die - auch zur Niederschrift mögliche - Einlegung der Beschwerde beim Verwaltungsgericht (noch) nicht dem Vertretungszwang unterläge (BVerwG vom 14.10.1997 NVwZ 1998, 170; BayVGH vom 13.5.2002 NVwZ-RR 2002, 794; vom 9.3.2005 Az. 14 C 05.35; vom 30.3.2006 Az. 24 CE 05.2266; OVG NW vom 10.6.2002 NVwZ-RR 2002, 912; VGH BW vom 1.9.2004 VBlBW 2004, 483).